BVerfG: Einschränkungen zur VDS
Sebastian Wieseler | Thu Mar 20, 00:58 in Politik, GrundrechteDiesmal ließ ich den Trubel erstmal an mir vorbei ziehen. Jedoch, will ich es mir nicht nehmen lassen auch darüber zu bloggen, dass das BVerfG die Bestimmungen zur VDS einschränkte:
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG. Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen, gegebenenfalls sogar begrenzte Rückschlüsse auf die Gesprächsinhalte zu ziehen.
Amüsant fand ich dazu auch, dass sofort der AK Vorrat den Rücktritt Zypries’ forderte:
“Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.
Muah. Ich bin gespannt wie die endgültige Entscheidung aussehen wird und wann sie zu erwarten ist. Für eine Eilentscheidung jedoch war’s nicht ganz schlecht. Leider denke ich trotzdem, dass es immer Leute geben wird, die Daten nutzen, wenn sie schon einmal angefallen sind.
Die Tagesschau führte ein Interview mit Dieter Wiefelspütz dazu. Dort heisst es u.a.:
Wiefelspütz: Weit entfernt davon, Gesetzgebung ist keine Spielerei, bei der man etwas austestet. Unsere Sicherheitskultur entwickelt sich weiter.
Aber irgendwie kommt es genau so rüber, wenn Karlsruhe ein Gesetz nach dem anderen kippt bzw. sehr stark einschränkt. Wann endlich kassiert die Politik die Quittung für den ganzen Mist?
(Via Fefe, Netzpolitik)
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